Garten gießen bei Trockenheit: Was sagt das Gesetz?
Wasserbeschränkungen beachten: goldene Regeln
Inhaltsverzeichnis
Immer mehr Départements verhängen bei Dürre Wasserverbote. Darf man den Garten oder Gemüsegarten noch gießen? Ein Überblick über Regeln und Tipps.

Zunächst: Was ist Trockenheit?
Bei normaler Wasserverfügbarkeit können sich Fauna, Flora und menschliche Aktivitäten nachhaltig nebeneinander entwickeln. Ein Phänomen der Dürre entspricht einem Wassermangel gegenüber einer für denselben Zeitraum in der Vergangenheit normalerweise beobachteten Situation sowie einer negativen Bilanz zwischen dem durch Niederschläge zugeführten Wasser in einem Gebiet und dem von Fauna, Flora und menschlichen Aktivitäten in diesem Gebiet verbrauchten Wasser.
Dürreperioden zeichnen sich aus durch:
- ihre Intensität: Der Wassermangel ist im Vergleich zu einer durchschnittlichen Situation mehr oder weniger stark,
- ihre Dauer: Je länger der Wassermangel anhält, desto größer sind die Auswirkungen der Dürre,
- und ihre Häufigkeit: Der Wassermangel wird durch das mehr oder weniger häufige Auftreten von Dürreperioden verstärkt.
Dürreperioden können natürlich durch zu geringe Niederschläge entstehen, aber auch durch eine zu intensive oder unsachgemäße Nutzung des verfügbaren Wassers. Wenn eine Dürre eintritt, kann jeder durch sein tägliches Verhalten oder seine beruflichen Tätigkeiten zum Schutz der Trinkwasserressourcen beitragen.
Während einer Dürreperiode können die Präfekten der Départements Nutzungseinschränkungen für Wasser anordnen, um die Wassernutzung gemäß Artikel L.211-3 II-1° des französischen Umweltgesetzbuchs einzuschränken oder auszusetzen. Die Maßnahmen werden je nach Schwere der Dürre angepasst:
- Warnstufe: Sie dient dazu, Privatpersonen und Gewerbetreibende zu informieren und zum Wassersparen anzuregen. Alle werden aufgefordert, sich umweltbewusst zu verhalten und Wasser sparsam zu verwenden.
- Alarmstufe: Sie schreibt eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen um weniger als 50 % vor (oder ein Verbot an bis zu 3 Tagen pro Woche), verbietet die Betätigung von Schiebern und nautische Aktivitäten und schränkt die Wasserentnahme zum Gießen von Gärten, Grünflächen und Golfplätzen, das Befüllen privater Schwimmbecken, die Autowäsche usw. ein.
- Erhöhte Alarmstufe: Sie schreibt eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen um mindestens 50 % vor (oder ein Verbot an mindestens 3,5 Tagen pro Woche) und schränkt die Wasserentnahme zum Gießen von Gärten, Grünflächen und Golfplätzen sowie zum Autowaschen usw. noch stärker ein, bis hin zum Verbot bestimmter Wasserentnahmen.
- Notstandsstufe: Sie führt Verbote zum Schutz der vorrangigen Nutzungen aus: Gesundheit, öffentliche Sicherheit, Trinkwasser und Hygiene. Wasserentnahmen für die Landwirtschaft sind dann ganz oder teilweise verboten, ebenso zahlreiche Nutzungen im Haushalt oder im öffentlichen Raum (Gießen von Blumenbeeten, Brunnen, Reinigung von Straßen usw.). Für Gärtner bedeutet dies ein vollständiges Verbot, den eigenen Garten zu bewässern.
Ende Sommer 2022 befand sich Frankreich in der Dürre-Alarmstufe. 117 Gemeinden waren ohne Trinkwasser, und ein großer Teil des Landes stand unter Dürre-Alarm.

Lage des französischen Mutterlands angesichts der Dürre im Sommer 2022 (Wikimedia Commons)
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In jedem Fall: Halten Sie die in Ihrem Departement geltende Präfekturverordnung zur Einschränkung der Wassernutzung ein. Diese Verordnung wird in den Rathäusern ausgehängt und über Informationstafeln und Internetseiten bekannt gegeben. Außerdem ist sie auf den Websites der Präfekturen abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Propluvia-Website, die den Verordnungen zur Einschränkung der Wassernutzung gewidmet ist. Sie informiert über die von den Präfekten in Kontinentalfrankreich und auf Korsika angeordneten Maßnahmen zur Aussetzung oder Einschränkung. In jedem Fall sollten Sie die vollständige Fassung der Verordnung heranziehen, um alle Einzelheiten zu erfahren.
In Gemeinden mit Alarmstufe gelten zeitliche Einschränkungen für das Gießen. So kann die Bewässerung von Gemüsegärten zwischen 10:00 und 18:00 Uhr verboten sein (außer teilweise bei wassersparenden Bewässerungsmethoden wie der Tröpfchenbewässerung). Für die Bewässerung von Rasen und Ziergärten gilt das Verbot in der Regel zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.
In Gemeinden mit erhöhter Alarmstufe kann die Bewässerung von Gemüsegärten ebenfalls zwischen 8:00 und 20:00 Uhr verboten sein, ebenso wie im Ziergarten.
In Gemeinden mit Krisenstufe ist das Gießen von Gärten vollständig verboten.

Auch wenn Ihr Garten etwas traurig aussieht, halten Sie die Bewässerungsbeschränkungen ein – Wasser ist eine lebenswichtige Ressource
Wasserbeschränkungen missachten: Welche Folgen?
Verstöße gegen Auflagen der Präfektur kosten 1.500 €, bei Wiederholung 3.000 €. Für Unternehmen, Vereine und Kommunen: bis 7.500 €.
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